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Kostenerstattung
Die Kosten die für die Behandlug enstehen, werden nach dem GebüH abgerechnet.

privat Versichert
Wenn Sie privat versichert sind, werden Sie nach dem Gebüh ("Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker") abgerechnet.
Diese Rechnung können Sie anschließend Ihrer Privatversicherung zukommen lassen.

gesetztlich Versichert
Als gesetztlich Versicherte(r) können Sie die Leistungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wie oft und in welcher Höhe die Erstattung erfolgt, hängt von Ihrer Krankenkasse ab.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Bedingungen!
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